- ✓Empfangen: Pflicht seit 01.01.2025 – für alle Betriebe, ohne Ausnahme nach Größe.
- ✓Erstellen & versenden: Ab 01.01.2027 (Umsatz > 800.000 €), sonst ab 01.01.2028.
- ✓Privatkunden (B2C): Keine Pflicht – PDF und Papier bleiben erlaubt.
- ✓Kleinbetragsrechnungen bis 250 €: Ausgenommen.
- ✓Kleinunternehmer (§19 UStG): Empfangen Pflicht, ausstellen nicht.
Bin ich überhaupt betroffen?
Kurze Antwort: Fast sicher ja. Die E-Rechnungspflicht gilt für alle umsatzsteuerpflichtigen Leistungen zwischen inländischen Unternehmen (B2B). Das klingt einschränkend – ist es aber nicht.
Auch wenn du ausschließlich Privathaushalte bedienst, bist du betroffen: Du kaufst Material beim Großhandel, beauftragst Subunternehmer, nimmst Software-Abonnements – das alles ist B2B. Deine Lieferanten und Dienstleister werden dir ab sofort E-Rechnungen schicken, und die musst du empfangen und verarbeiten können.
„Ich rechne nur an Privathaushalte ab" → Empfang trotzdem Pflicht, weil Lieferanten B2B-Rechnungen schicken.
„Ich bin Subunternehmer auf einer Baustelle" → Volle Pflicht. Dein Auftraggeber ist ein Unternehmen, das ist B2B.
„Ich bin Kleinunternehmer nach §19 UStG" → Empfang seit 2025 Pflicht. Ausstellen erst wenn du die Umsatzschwelle überschreitest.
ZUGFeRD oder XRechnung – was musst du nutzen?
Es gibt zwei Hauptformate, die in Deutschland die E-Rechnungspflicht erfüllen:
| Format | Was ist das? | Für Handwerker |
|---|---|---|
| ZUGFeRD | PDF + eingebettetes XML – sieht aus wie eine normale Rechnung, hat aber strukturierte Daten drin | Empfohlen |
| XRechnung | Reines XML, kein sichtbares PDF – nur maschinell lesbar | Nur bei öffentlichen Aufträgen |
| Factur-X | Französisches Pendant zu ZUGFeRD, technisch identisch | Nur bei FR-Kunden |
Empfehlung für 90% aller Handwerker: ZUGFeRD. Dein Kunde sieht eine normale PDF-Rechnung. Im Hintergrund steckt das XML, das buchhalterische Software automatisch einliest. Kein Extra-Aufwand, keine Verwirrung beim Kunden.
Die Übergangsfristen im Detail – Stand 2026
| Stichtag | Was wird Pflicht? | Betrifft wen? |
|---|---|---|
| 01.01.2025 | E-Rechnungen empfangen und verarbeiten | Alle Unternehmen |
| Bis Ende 2026 | Papier- und PDF-Ausgangsrechnungen noch erlaubt (mit Zustimmung) | Übergangsfrist |
| 01.01.2027 | E-Rechnungen ausstellen und versenden | Betriebe mit Vorjahresumsatz > 800.000 € |
| 01.01.2028 | E-Rechnungen ausstellen und versenden | Alle anderen Betriebe |
Was musst du heute konkret tun? (4-Schritt-Checkliste)
-
1
Empfang ermöglichen
Richte eine dedizierte E-Mail-Adresse ein (z.B. rechnungen@deinbetrieb.de) und nutze eine Software, die ZUGFeRD-Dateien lesen und archivieren kann. Quoto, Lexware, sevdesk und andere unterstützen das bereits. -
2
GoBD-konforme Archivierung sicherstellen
Eingehende E-Rechnungen müssen 10 Jahre im Originalformat (nicht als Ausdruck) aufbewahrt werden. Unveränderlich und maschinell lesbar. -
3
Steuerberater abstimmen
Kläre, wer in eurem Workflow was macht. Empfängt der Steuerberater direkt? Muss du Rechnungen weiterleiten? Welches Format nutzt ihr für die Buchhaltung? -
4
Eigene Rechnungen auf ZUGFeRD umstellen (jetzt, nicht 2027)
Warum warten? Wer jetzt umstellt, hat kein Stress kurz vor dem Stichtag, wirkt professioneller gegenüber Geschäftskunden und ist für öffentliche Aufträge gerüstet.
Die häufigsten Fehler – und was sie kosten
„Ich schicke die Rechnung als PDF per Mail – das ist doch digital."
Nein. Eine PDF-Rechnung ist keine E-Rechnung im Sinne des Gesetzes. Sie ist lediglich ein digitales Abbild einer Papierrechnung. Fehlende Struktur = nicht GoBD-konform archivierbar = kein Vorsteuerabzug für deinen Kunden.
Anhänge separat zur E-Rechnung schicken
Rechnungsbegründende Dokumente (Aufmaß, Stundennachweis, Fotos) dürfen seit der neuen Regelung nicht mehr als separate Anhänge mitgeschickt werden. Sie müssen in die E-Rechnung integriert sein.
Skonto im Fließtext erwähnen
Skonto muss in der E-Rechnung als strukturiertes Datenfeld hinterlegt sein. „Bei Zahlung binnen 7 Tagen 2% Skonto" im Beschreibungsfeld reicht nicht mehr.
E-Rechnung an Privatkunden – ja oder nein?
Keine Pflicht. B2C-Rechnungen sind dauerhaft von der E-Rechnungspflicht ausgenommen. Du darfst weiterhin PDF oder Papier an Privathaushalte schicken.
Trotzdem sinnvoll: Wenn du ohnehin ZUGFeRD nutzt, sieht der Privatkunde eine ganz normale PDF-Rechnung (die XML-Komponente ist unsichtbar). Du musst also keinen Extra-Prozess für B2C bauen.
Was kostet die Umstellung?
Das hängt komplett von deiner Ausgangssituation ab:
- 0 € – wenn du eine Software nutzt, die ZUGFeRD bereits eingebaut hat (Quoto, Lexware, sevdesk, u.a.)
- 500–2.000 € – wenn du ein bestehendes ERP-System anpassen musst
- 5.000–50.000 € – wenn du komplexe Systemlandschaften (Großbetrieb, viele Schnittstellen) migrierst
Für die meisten Handwerksbetriebe ist die Umstellung mit der richtigen Software ein Null-Aufwand-Thema. Das Problem ist nicht die Technik, sondern das Warten bis kurz vor dem Stichtag.
Häufige Fragen
§14 UStG · §14a UStG · Wachstumschancengesetz (BGBl. 2024 I Nr. 108, 27.03.2024) · BMF-Schreiben III C 2 – S 7287-a/00019/007/243 (15.10.2025) · GoBD-Grundsätze (BMF-Schreiben 28.11.2019) · ZDH-Informationen zur E-Rechnungspflicht
Dieser Artikel gibt allgemeine Informationen und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Stand: Mai 2026.