Die kurze Antwort in 60 Sekunden
Empfangen: Pflicht seit 01.01.2025 – für alle Betriebe, ohne Ausnahme nach Größe.
Erstellen & versenden: Ab 01.01.2027 (Umsatz > 800.000 €), sonst ab 01.01.2028.
Privatkunden (B2C): Keine Pflicht – PDF und Papier bleiben erlaubt.
Kleinbetragsrechnungen bis 250 €: Ausgenommen.
Kleinunternehmer (§19 UStG): Empfangen Pflicht, ausstellen nicht.

Bin ich überhaupt betroffen?

Kurze Antwort: Fast sicher ja. Die E-Rechnungspflicht gilt für alle umsatzsteuerpflichtigen Leistungen zwischen inländischen Unternehmen (B2B). Das klingt einschränkend – ist es aber nicht.

Auch wenn du ausschließlich Privathaushalte bedienst, bist du betroffen: Du kaufst Material beim Großhandel, beauftragst Subunternehmer, nimmst Software-Abonnements – das alles ist B2B. Deine Lieferanten und Dienstleister werden dir ab sofort E-Rechnungen schicken, die du empfangen und verarbeiten können musst.

Wichtige Edge Cases
„Ich rechne nur an Privathaushalte ab" → Empfang trotzdem Pflicht, weil Lieferanten B2B-Rechnungen schicken.

„Ich bin Subunternehmer auf einer Baustelle" → Volle Pflicht, dein Auftraggeber ist ein Unternehmen.

„Ich bin Kleinunternehmer nach §19 UStG" → Empfang seit 2025 Pflicht, Ausstellen erst ab Umsatzschwelle.

ZUGFeRD oder XRechnung – was musst du nutzen?

Es gibt zwei Hauptformate, die in Deutschland die E-Rechnungspflicht erfüllen:

FormatWas ist das?Für Handwerker
ZUGFeRDPDF + eingebettetes XML – sieht aus wie eine normale RechnungEmpfohlen
XRechnungReines XML, kein sichtbares PDF – nur maschinell lesbarNur öffentliche Aufträge
Factur-XFranzösisches Pendant zu ZUGFeRD, technisch identischNur bei FR-Kunden

Empfehlung für 90% aller Handwerker: ZUGFeRD. Dein Kunde sieht eine normale PDF-Rechnung. Im Hintergrund steckt das XML, das buchhalterische Software automatisch einliest.

Die Übergangsfristen im Detail – Stand 2026

StichtagWas wird Pflicht?Betrifft wen?
01.01.2025E-Rechnungen empfangen und verarbeitenAlle Unternehmen
Bis Ende 2026Papier-/PDF-Ausgangsrechnungen noch erlaubt (mit Zustimmung)Übergangsfrist
01.01.2027E-Rechnungen ausstellen und versendenUmsatz > 800.000 €
01.01.2028E-Rechnungen ausstellen und versendenAlle anderen Betriebe
Achtung Übergangsfrist: Die Übergangsregelung bis Ende 2026 gilt nur für deine Ausgangsrechnungen. Für den Empfang gibt es keine Übergangsfrist – der ist seit 01.01.2025 Pflicht.

Was musst du heute konkret tun? (4-Schritt-Checkliste)

1
Empfang ermöglichenDedizierte E-Mail-Adresse einrichten und eine Software nutzen, die ZUGFeRD-Dateien lesen und archivieren kann.
2
GoBD-konforme Archivierung sicherstellenEingehende E-Rechnungen 10 Jahre im Originalformat aufbewahren – unveränderlich und maschinell lesbar.
3
Steuerberater abstimmenKlären wer was macht, welches Format ihr für die Buchhaltung nutzt.
4
Eigene Rechnungen auf ZUGFeRD umstellen (jetzt, nicht 2027)Wer jetzt umstellt, hat keinen Stress kurz vor dem Stichtag und wirkt professioneller.

Die häufigsten Fehler – und was sie kosten

„Ich schicke die Rechnung als PDF per Mail – das ist doch digital."

Nein. Eine PDF-Rechnung ist keine E-Rechnung im Sinne des Gesetzes, sondern nur ein digitales Abbild einer Papierrechnung. Fehlende Struktur = nicht GoBD-konform archivierbar = kein Vorsteuerabzug für deinen Kunden.

Anhänge separat zur E-Rechnung schicken

Rechnungsbegründende Dokumente (Aufmaß, Stundennachweis, Fotos) dürfen nicht mehr als separate Anhänge mitgeschickt werden. Sie müssen in die E-Rechnung integriert sein.

Skonto im Fließtext erwähnen

Skonto muss in der E-Rechnung als strukturiertes Datenfeld hinterlegt sein. Ein Satz im Beschreibungsfeld reicht nicht mehr.

ZUGFeRD ohne Setup-Stress

Quoto erstellt E-Rechnungen im ZUGFeRD-Format automatisch – inklusive eingebettetem XML.

App kostenlos laden

E-Rechnung an Privatkunden – ja oder nein?

Keine Pflicht. B2C-Rechnungen sind dauerhaft von der E-Rechnungspflicht ausgenommen. Du darfst weiterhin PDF oder Papier an Privathaushalte schicken.

Trotzdem sinnvoll: Wenn du ohnehin ZUGFeRD nutzt, sieht der Privatkunde eine ganz normale PDF-Rechnung. Du musst keinen Extra-Prozess für B2C bauen.

Was kostet die Umstellung?

Für die meisten Handwerksbetriebe ist die Umstellung mit der richtigen Software ein Null-Aufwand-Thema.

Häufige Fragen

Brauche ich als Kleinunternehmer eine E-Rechnung-Software?
Als Kleinunternehmer (§19 UStG) musst du seit 1.1.2025 E-Rechnungen empfangen können. Ausstellen musst du selbst keine – viele nutzen es trotzdem, weil es ab 2027/28 Pflicht wird, sobald die Umsatzschwelle überschritten ist.
Was passiert, wenn ich nach 2028 noch PDF-Rechnungen schicke?
Die PDF gilt nicht mehr als gültige Rechnung im B2B-Bereich. Dein Kunde kann keinen Vorsteuerabzug geltend machen und die Zahlung verweigern.
Reicht eine PDF-Rechnung für Privatkunden auch nach 2028?
Ja. B2C-Kunden sind dauerhaft von der E-Rechnungspflicht ausgenommen.
Muss ich E-Rechnungen ausdrucken und ablegen?
Nein – im Gegenteil. E-Rechnungen müssen im Originalformat aufbewahrt werden. Ausdrucken und Datei löschen wäre ein GoBD-Verstoß.
Quellen & Rechtsgrundlagen: §14 UStG · §14a UStG · Wachstumschancengesetz (BGBl. 2024 I Nr. 108) · GoBD-Grundsätze
Dieser Artikel ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Stand: Mai 2026.