⚡ Die kurze Antwort in 60 Sekunden
  • Empfangen: Pflicht seit 01.01.2025 – für alle Betriebe, ohne Ausnahme nach Größe.
  • Erstellen & versenden: Ab 01.01.2027 (Umsatz > 800.000 €), sonst ab 01.01.2028.
  • Privatkunden (B2C): Keine Pflicht – PDF und Papier bleiben erlaubt.
  • Kleinbetragsrechnungen bis 250 €: Ausgenommen.
  • Kleinunternehmer (§19 UStG): Empfangen Pflicht, ausstellen nicht.

Bin ich überhaupt betroffen?

Kurze Antwort: Fast sicher ja. Die E-Rechnungspflicht gilt für alle umsatzsteuerpflichtigen Leistungen zwischen inländischen Unternehmen (B2B). Das klingt einschränkend – ist es aber nicht.

Auch wenn du ausschließlich Privathaushalte bedienst, bist du betroffen: Du kaufst Material beim Großhandel, beauftragst Subunternehmer, nimmst Software-Abonnements – das alles ist B2B. Deine Lieferanten und Dienstleister werden dir ab sofort E-Rechnungen schicken, und die musst du empfangen und verarbeiten können.

Wichtige Edge Cases
„Ich rechne nur an Privathaushalte ab" → Empfang trotzdem Pflicht, weil Lieferanten B2B-Rechnungen schicken.

„Ich bin Subunternehmer auf einer Baustelle" → Volle Pflicht. Dein Auftraggeber ist ein Unternehmen, das ist B2B.

„Ich bin Kleinunternehmer nach §19 UStG" → Empfang seit 2025 Pflicht. Ausstellen erst wenn du die Umsatzschwelle überschreitest.

ZUGFeRD oder XRechnung – was musst du nutzen?

Es gibt zwei Hauptformate, die in Deutschland die E-Rechnungspflicht erfüllen:

Format Was ist das? Für Handwerker
ZUGFeRD PDF + eingebettetes XML – sieht aus wie eine normale Rechnung, hat aber strukturierte Daten drin Empfohlen
XRechnung Reines XML, kein sichtbares PDF – nur maschinell lesbar Nur bei öffentlichen Aufträgen
Factur-X Französisches Pendant zu ZUGFeRD, technisch identisch Nur bei FR-Kunden

Empfehlung für 90% aller Handwerker: ZUGFeRD. Dein Kunde sieht eine normale PDF-Rechnung. Im Hintergrund steckt das XML, das buchhalterische Software automatisch einliest. Kein Extra-Aufwand, keine Verwirrung beim Kunden.

Die Übergangsfristen im Detail – Stand 2026

Stichtag Was wird Pflicht? Betrifft wen?
01.01.2025 E-Rechnungen empfangen und verarbeiten Alle Unternehmen
Bis Ende 2026 Papier- und PDF-Ausgangsrechnungen noch erlaubt (mit Zustimmung) Übergangsfrist
01.01.2027 E-Rechnungen ausstellen und versenden Betriebe mit Vorjahresumsatz > 800.000 €
01.01.2028 E-Rechnungen ausstellen und versenden Alle anderen Betriebe
Achtung Übergangsfrist: Die Übergangsregelung bis Ende 2026 gilt nur für deine Ausgangsrechnungen (was du verschickst). Für den Empfang gibt es keine Übergangsfrist – der ist seit 01.01.2025 Pflicht.

Was musst du heute konkret tun? (4-Schritt-Checkliste)

  • 1
    Empfang ermöglichen
    Richte eine dedizierte E-Mail-Adresse ein (z.B. rechnungen@deinbetrieb.de) und nutze eine Software, die ZUGFeRD-Dateien lesen und archivieren kann. Quoto, Lexware, sevdesk und andere unterstützen das bereits.
  • 2
    GoBD-konforme Archivierung sicherstellen
    Eingehende E-Rechnungen müssen 10 Jahre im Originalformat (nicht als Ausdruck) aufbewahrt werden. Unveränderlich und maschinell lesbar.
  • 3
    Steuerberater abstimmen
    Kläre, wer in eurem Workflow was macht. Empfängt der Steuerberater direkt? Muss du Rechnungen weiterleiten? Welches Format nutzt ihr für die Buchhaltung?
  • 4
    Eigene Rechnungen auf ZUGFeRD umstellen (jetzt, nicht 2027)
    Warum warten? Wer jetzt umstellt, hat kein Stress kurz vor dem Stichtag, wirkt professioneller gegenüber Geschäftskunden und ist für öffentliche Aufträge gerüstet.

Die häufigsten Fehler – und was sie kosten

„Ich schicke die Rechnung als PDF per Mail – das ist doch digital."

Nein. Eine PDF-Rechnung ist keine E-Rechnung im Sinne des Gesetzes. Sie ist lediglich ein digitales Abbild einer Papierrechnung. Fehlende Struktur = nicht GoBD-konform archivierbar = kein Vorsteuerabzug für deinen Kunden.

Anhänge separat zur E-Rechnung schicken

Rechnungsbegründende Dokumente (Aufmaß, Stundennachweis, Fotos) dürfen seit der neuen Regelung nicht mehr als separate Anhänge mitgeschickt werden. Sie müssen in die E-Rechnung integriert sein.

Skonto im Fließtext erwähnen

Skonto muss in der E-Rechnung als strukturiertes Datenfeld hinterlegt sein. „Bei Zahlung binnen 7 Tagen 2% Skonto" im Beschreibungsfeld reicht nicht mehr.

ZUGFeRD ohne Setup-Stress

Quoto erstellt E-Rechnungen im ZUGFeRD-Format automatisch – inklusive eingebettetem XML. 3 Rechnungen pro Monat kostenlos, kein Konto nötig.

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E-Rechnung an Privatkunden – ja oder nein?

Keine Pflicht. B2C-Rechnungen sind dauerhaft von der E-Rechnungspflicht ausgenommen. Du darfst weiterhin PDF oder Papier an Privathaushalte schicken.

Trotzdem sinnvoll: Wenn du ohnehin ZUGFeRD nutzt, sieht der Privatkunde eine ganz normale PDF-Rechnung (die XML-Komponente ist unsichtbar). Du musst also keinen Extra-Prozess für B2C bauen.

Was kostet die Umstellung?

Das hängt komplett von deiner Ausgangssituation ab:

  • 0 € – wenn du eine Software nutzt, die ZUGFeRD bereits eingebaut hat (Quoto, Lexware, sevdesk, u.a.)
  • 500–2.000 € – wenn du ein bestehendes ERP-System anpassen musst
  • 5.000–50.000 € – wenn du komplexe Systemlandschaften (Großbetrieb, viele Schnittstellen) migrierst

Für die meisten Handwerksbetriebe ist die Umstellung mit der richtigen Software ein Null-Aufwand-Thema. Das Problem ist nicht die Technik, sondern das Warten bis kurz vor dem Stichtag.

Häufige Fragen

Brauche ich als Kleinunternehmer eine E-Rechnung-Software? +
Als Kleinunternehmer (§19 UStG) musst du seit dem 1.1.2025 E-Rechnungen empfangen können. Ausstellen musst du selbst keine – aber viele nutzen es trotzdem, weil es professioneller wirkt und ab 2027/28 Pflicht wird, sobald du die Umsatzschwelle überschreitest.
Was passiert, wenn ich nach 2028 noch PDF-Rechnungen schicke? +
Die PDF gilt nicht mehr als gültige Rechnung im B2B-Bereich. Dein Kunde kann keinen Vorsteuerabzug geltend machen und kann die Zahlung zu Recht verweigern, bis du eine korrekte E-Rechnung ausstellst. Du trägst das volle Haftungsrisiko.
Reicht eine PDF-Rechnung für Privatkunden auch nach 2028? +
Ja. B2C-Kunden (Privathaushalte) sind dauerhaft von der E-Rechnungspflicht ausgenommen. Du kannst weiterhin PDF oder Papier schicken.
Muss ich E-Rechnungen ausdrucken und ablegen? +
Nein – im Gegenteil. E-Rechnungen müssen im Originalformat (ZUGFeRD-PDF mit eingebettetem XML oder reine XRechnung) aufbewahrt werden. Ausdrucken und digitale Datei löschen wäre ein GoBD-Verstoß.
Welche Mindestanforderungen hat eine E-Rechnung an die Software? +
Die Software muss ZUGFeRD- oder XRechnung-Dateien erstellen und empfangen können, das XML validieren (auf Pflichtfelder prüfen), und die Archivierung GoBD-konform im Originalformat sicherstellen.
Quellen & Rechtsgrundlagen
§14 UStG · §14a UStG · Wachstumschancengesetz (BGBl. 2024 I Nr. 108, 27.03.2024) · BMF-Schreiben III C 2 – S 7287-a/00019/007/243 (15.10.2025) · GoBD-Grundsätze (BMF-Schreiben 28.11.2019) · ZDH-Informationen zur E-Rechnungspflicht

Dieser Artikel gibt allgemeine Informationen und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Stand: Mai 2026.