E-Rechnungspflicht · Empfang seit 01.01.2025

E-Rechnung. Pflicht ab 2025. Quoto macht's.

Seit Januar 2025 musst du E-Rechnungen empfangen können. Ab 2027/2028 auch ausstellen. Quoto erstellt ZUGFeRD-konforme E-Rechnungen automatisch – ohne Setup, ohne Aufpreis.

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iOS · 3 Rechnungen/Monat kostenlos · Kein Account nötig
01.01.2025
E-Rechnungen empfangen – gilt jetzt für alle Betriebe
Ende 2026
PDF-Ausgangsrechnungen noch erlaubt (Übergangsfrist)
01.01.2027
E-Rechnungen ausstellen – Umsatz > 800.000 €
01.01.2028
E-Rechnungen ausstellen – alle übrigen Betriebe
Bin ich betroffen?

Fast sicher: ja.

Die E-Rechnungspflicht gilt für alle umsatzsteuerpflichtigen B2B-Umsätze in Deutschland. Auch wenn du nur Privatkunden hast, bist du ab 2025 betroffen – weil du Rechnungen von Lieferanten und Subunternehmern empfangen musst.

Diese Fälle sind betroffen

Rechnungen zwischen zwei deutschen Unternehmen (B2B)
Subunternehmer auf Baustellen
Empfang von Lieferanten- und Materialrechnungen
Kleinunternehmer (§19 UStG) – Empfang Pflicht

Diese Fälle sind ausgenommen

Rechnungen an Privathaushalte (B2C) – dauerhaft ausgenommen
Kleinbetragsrechnungen bis 250 € brutto
Kleinunternehmer müssen selbst keine E-Rechnungen ausstellen
Was Quoto macht

Du schreibst die Rechnung. Den Rest erledigt Quoto.

Kein ZUGFeRD-Wissen nötig, keine Konfiguration, keine separaten Dateien. Quoto generiert das eingebettete XML vollständig automatisch.

Automatisches ZUGFeRD

Jede Rechnung wird als ZUGFeRD-PDF exportiert – mit eingebettetem XML im EN-16931-Profil.

Alle Pflichtangaben

Alle 10 Pflichtangaben nach §14 UStG automatisch ausgefüllt – Steuernummer, Leistungsdatum, Rechnungsnummer und mehr.

Kein Aufpreis

ZUGFeRD ist inklusive – im kostenlosen Kontingent und im Pro-Abo. Kein Upgrade nötig.

Privatkunden-kompatibel

Dein Privatkunde sieht eine normale PDF-Rechnung. Das eingebettete XML ist unsichtbar.

§35a EStG automatisch

Lohnkosten werden getrennt ausgewiesen, der §35a-Hinweis für Privatkunden automatisch eingefügt.

Direkt auf dem iPhone

Rechnung auf der Baustelle erstellen, als ZUGFeRD-PDF exportieren und versenden – offline nutzbar.

Was du heute tun musst

4 Schritte zur E-Rechnung.

1
Empfang sicherstellenDedizierte E-Mail-Adresse für Eingangsrechnungen einrichten und Software nutzen, die ZUGFeRD-Dateien lesen kann.
2
GoBD-konforme ArchivierungE-Rechnungen müssen 10 Jahre im Originalformat aufbewahrt werden. Ausdrucken und Datei löschen ist ein GoBD-Verstoß.
3
Steuerberater abstimmenKlären wer welche E-Rechnungen bekommt und wie die Buchhaltung die XML-Daten verarbeitet.
4
Ausgangsrechnungen umstellenJetzt auf ZUGFeRD umstellen, nicht erst 2027. Quoto macht das ab der ersten Rechnung automatisch.
Quoto erledigt davon…
ZUGFeRD XML erstellenAutomatisch
EN-16931-ProfilAutomatisch
§14 UStG PflichtangabenAutomatisch
§35a EStG HinweisAutomatisch
PDF-Export & E-Mail-Versand✓ Ja
Offline-Nutzung✓ Ja
App kostenlos laden →
Häufige Fragen

Was Handwerker wissen wollen.

Ich rechne nur an Privatkunden ab – betrifft mich das trotzdem?
Ja, den Empfang schon. Du kaufst Material beim Großhandel, bezahlst Software-Abos, beauftragst Subunternehmer – all das sind B2B-Rechnungen die du empfangen können musst. Das Ausstellen an Privatkunden bleibt freiwillig.
Was passiert wenn ich nach 2028 noch normale PDFs schicke?
Die PDF gilt nicht mehr als gültige Rechnung für B2B-Kunden. Dein Kunde kann keinen Vorsteuerabzug geltend machen und kann die Zahlung verweigern, bis du eine korrekte E-Rechnung ausstellst.
Ist ZUGFeRD dasselbe wie XRechnung?
Nein. ZUGFeRD ist ein hybrides Format (PDF + eingebettetes XML). XRechnung ist reines XML, ohne Software unleserlich, und nur für öffentliche Auftraggeber Pflicht.
Muss ich als Kleinunternehmer E-Rechnungen ausstellen?
Nein – Kleinunternehmer nach §19 UStG sind von der Ausstellungspflicht ausgenommen, solange sie unter der Umsatzgrenze bleiben. Empfangen müssen aber auch Kleinunternehmer seit 01.01.2025.

E-Rechnung-konform ab heute.

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