⚡ Das Wichtigste in 60 Sekunden
  • Keine USt ausweisen – weder 0% noch einen Betrag. Feld einfach weglassen.
  • Pflichthinweis auf §19 UStG muss auf jeder Rechnung stehen.
  • Alle anderen Pflichtangaben nach §14 UStG gelten trotzdem vollständig.
  • Umsatzgrenzen 2026: Vorjahr max. 25.000 €, laufendes Jahr max. 100.000 €.
  • E-Rechnungen empfangen – auch als Kleinunternehmer seit 01.01.2025 Pflicht.

Wer ist Kleinunternehmer?

Die Kleinunternehmerregelung nach §19 UStG gilt wenn dein Umsatz bestimmte Grenzen nicht überschreitet. Seit 2025 gelten neue, höhere Grenzen:

ZeitraumUmsatzgrenzeKonsequenz bei Überschreitung
Vorjahresumsatzmax. 25.000 € (netto)Regelbesteuerung im Folgejahr
Laufendes Jahrmax. 100.000 € (netto)Regelbesteuerung sofort ab dieser Rechnung
Wichtig: Die 100.000-€-Grenze im laufenden Jahr ist eine Echtzeit-Grenze. Sobald du sie überschreitest, bist du kein Kleinunternehmer mehr – nicht erst im nächsten Jahr, sondern ab genau dieser Rechnung.

🧮 Schnell-Check: Bin ich noch Kleinunternehmer?

€ Umsatz im Vorjahr (netto)

Was muss auf die Rechnung?

Eine häufige Fehlvorstellung: „Als Kleinunternehmer muss ich weniger auf die Rechnung schreiben." Falsch. Alle Pflichtangaben nach §14 UStG gelten genauso – mit einer Ausnahme: kein USt-Ausweis.

PflichtangabeRegelunternehmerKleinunternehmer
Name & Anschrift (du + Kunde)✓ Pflicht✓ Pflicht
Steuernummer oder USt-IdNr.✓ Pflicht✓ Pflicht
Rechnungsdatum✓ Pflicht✓ Pflicht
Fortlaufende Rechnungsnummer✓ Pflicht✓ Pflicht
Art & Menge der Leistung✓ Pflicht✓ Pflicht
Leistungsdatum✓ Pflicht✓ Pflicht
Nettoentgelt✓ Pflicht✓ Pflicht (= Brutto)
Umsatzsteuersatz & -betrag✓ Pflicht✗ Verboten
Hinweis auf §19 UStG— nicht nötig✓ Pflicht

Der Pflichthinweis – wie genau?

Es gibt keinen gesetzlich vorgeschriebenen Wortlaut – er muss aber klar auf §19 UStG verweisen. Diese Formulierungen sind alle zulässig:

Empfohlene Formulierung
Gemäß §19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.
Kürzere Variante
Kein Umsatzsteuerausweis gemäß §19 UStG (Kleinunternehmerregelung).
Ausführliche Variante
Als Kleinunternehmer im Sinne von §19 Abs. 1 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet und daher auch nicht ausgewiesen.
Wo auf der Rechnung? Direkt unter der Gesamtsumme oder am Ende – gut sichtbar, nicht im Fließtext versteckt.

Vollständige Musterrechnung

Thomas Berger – Malermeister Gartenweg 12 · 90402 Nürnberg
Tel: 0911 / 23 45 67
thomas.berger.maler@gmail.com
Steuernr: 241/123/45678
Rechnungsempfänger:
Familie Meier
Blumenstraße 4
90408 Nürnberg

Rechnung RE-2026-0018

Leistungsdatum: 22.04.2026
Rechnungsdatum: 24.04.2026
Zahlungsziel: 08.05.2026
Pos.BeschreibungMengeEPGesamt
1Wände streichen Wohnzimmer (28 m²), 2 Anstriche Dispersionsfarbe weiß28 m²18,00 €504,00 €
2Decke streichen (28 m²), 1 Anstrich28 m²12,00 €336,00 €
3Abkleben und Abdeckenpauschal60,00 €
4Material (Farbe, Abdeckfolie, Tape)pauschal85,00 €
Rechnungsbetrag985,00 €
Gemäß §19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.
Bankverbindung: IBAN DE12 3456 7890 1234 5678 90 · BIC: DEUTDEDB
Verwendungszweck: RE-2026-0018

§19-Hinweis automatisch

Quoto erkennt die Kleinunternehmer-Einstellung und fügt den Pflichthinweis auf jeder Rechnung automatisch ein. Kein Vergessen, kein Fehler.

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Was nicht auf die Rechnung darf

  • USt-Betrag ausweisen – auch nicht „0,00 € USt" oder „0%". Sobald du einen USt-Betrag schreibst, schuldest du ihn dem Finanzamt nach §14c UStG.
  • Steuersatz nennen – kein „zzgl. 0% MwSt." Das impliziert einen Steuerausweis.
  • Brutto und Netto separat ausweisen – da keine USt, gibt es keinen Unterschied. Der Rechnungsbetrag ist gleichzeitig Netto und Brutto.

Was passiert wenn ich die Grenze überschreite?

Wenn dein Umsatz im laufenden Jahr die 100.000-€-Grenze überschreitet, musst du ab der Rechnung, die diese Grenze überschreitet, Umsatzsteuer ausweisen – nicht erst ab dem nächsten Jahr.

  • Ab der nächsten Rechnung 19% (oder 7%) USt ausweisen
  • Finanzamt informieren – Ummeldung zur Regelbesteuerung
  • Voranmeldung einreichen (monatlich im ersten Jahr)
  • Vorsteuer kannst du ab sofort geltend machen

E-Rechnungspflicht für Kleinunternehmer

E-Rechnungen empfangen: Pflicht seit 01.01.2025 – auch für Kleinunternehmer. Du musst ZUGFeRD-Rechnungen von Lieferanten empfangen können.

E-Rechnungen ausstellen: Kleinunternehmer sind von der Ausstellungspflicht ausgenommen, solange sie unter der Umsatzgrenze bleiben.

→ Vollständiger Ratgeber zur E-Rechnungspflicht

Häufige Fragen

Muss ich als Kleinunternehmer Umsatzsteuer ausweisen? +
Nein – und du darfst es auch nicht. Wer es trotzdem tut, schuldet den ausgewiesenen Betrag dem Finanzamt nach §14c UStG.
Kann mein Geschäftskunde keinen Vorsteuerabzug machen? +
Richtig. Da du keine USt ausweist, kann dein B2B-Kunde auch keine Vorsteuer ziehen. Das macht deine Leistung für vorsteuerabzugsberechtigte Geschäftskunden effektiv teurer. Bei Privatkunden spielt das keine Rolle.
Was passiert wenn ich versehentlich USt ausgewiesen habe? +
Du musst eine Stornorechnung und eine korrigierte Rechnung ausstellen. Die ursprünglich ausgewiesene USt musst du ans Finanzamt abführen – es sei denn, du korrigierst rechtzeitig und der Empfänger hat keine Vorsteuer geltend gemacht.
Brauche ich eine USt-IdNr.? +
In der Regel nicht. Die Steuernummer vom Finanzamt reicht aus. Eine USt-IdNr. brauchst du nur bei innergemeinschaftlichen Umsätzen in der EU.
Kann ich freiwillig auf die Kleinunternehmerregelung verzichten? +
Ja. Der Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung (Option zur Regelbesteuerung nach §19 Abs. 2 UStG) bindet dich für 5 Jahre. Sinnvoll wenn du viele B2B-Kunden hast oder hohe Vorsteuerbeträge abziehen willst.
Rechtsgrundlagen
§19 UStG · §14 UStG · §14c UStG · Jahressteuergesetz 2024 (neue Umsatzgrenzen ab 2025)

Stand: Mai 2026. Keine Rechts- oder Steuerberatung.
Weiter lesen:
→ Rechnung schreiben Vorlage – alle Muster auf einen Blick
→ Pflichtangaben Handwerkerrechnung – Vollständige Checkliste
→ E-Rechnung ab 2025: Was du als Kleinunternehmer tun musst