Das Wichtigste in 60 Sekunden
Keine USt ausweisen – weder 0% noch einen Betrag. Feld einfach weglassen.
Pflichthinweis auf §19 UStG muss auf jeder Rechnung stehen.
Alle anderen Pflichtangaben nach §14 UStG gelten trotzdem vollständig.
Umsatzgrenzen 2026: Vorjahr max. 25.000 €, laufendes Jahr max. 100.000 €.
E-Rechnungen empfangen – auch als Kleinunternehmer seit 01.01.2025 Pflicht.

Wer ist Kleinunternehmer?

Die Kleinunternehmerregelung nach §19 UStG gilt, wenn dein Umsatz bestimmte Grenzen nicht überschreitet. Seit 2025 gelten neue, höhere Grenzen.

ZeitraumUmsatzgrenzeKonsequenz
Vorjahresumsatzmax. 25.000 € (netto)Regelbesteuerung im Folgejahr
Laufendes Jahrmax. 100.000 € (netto)Regelbesteuerung sofort ab dieser Rechnung
Wichtig: Die 100.000-€-Grenze im laufenden Jahr ist eine Echtzeit-Grenze. Sobald du sie überschreitest, bist du kein Kleinunternehmer mehr – ab genau dieser Rechnung, nicht erst im nächsten Jahr.

Schnell-Check: Bin ich noch Kleinunternehmer?

Was muss auf die Rechnung?

Häufige Fehlvorstellung: „Als Kleinunternehmer muss ich weniger auf die Rechnung schreiben." Falsch. Alle Pflichtangaben nach §14 UStG gelten genauso – mit einer Ausnahme: kein USt-Ausweis.

PflichtangabeRegelunternehmerKleinunternehmer
Name & AnschriftPflichtPflicht
Steuernummer / USt-IdNr.PflichtPflicht
Fortlaufende RechnungsnummerPflichtPflicht
NettoentgeltPflichtPflicht (= Brutto)
Umsatzsteuersatz & -betragPflichtVerboten
Hinweis auf §19 UStGnicht nötigPflicht

Der Pflichthinweis – wie genau?

Es gibt keinen gesetzlich vorgeschriebenen Wortlaut, er muss aber klar auf §19 UStG verweisen. Diese Formulierungen sind alle zulässig:

Empfohlene Formulierung
„Gemäß §19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet."
Kürzere Variante
„Kein Umsatzsteuerausweis gemäß §19 UStG (Kleinunternehmerregelung)."
Ausführliche Variante
„Als Kleinunternehmer im Sinne von §19 Abs. 1 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet und daher auch nicht ausgewiesen."
Wo auf der Rechnung? Direkt unter der Gesamtsumme oder am Ende – gut sichtbar, nicht im Fließtext versteckt.

Vollständige Musterrechnung

Thomas Berger – Malermeister
Gartenweg 12 · 90402 Nürnberg
Steuernr: 241/123/45678
Rechnungsempfänger:
Familie Meier
Blumenstraße 4, 90408 Nürnberg
Rechnung RE-2026-0018
Leistungsdatum: 22.04.2026
Rechnungsdatum: 24.04.2026
Zahlungsziel: 08.05.2026
BeschreibungGesamt
Wände streichen Wohnzimmer (28 m²), 2 Anstriche504,00 €
Decke streichen (28 m²), 1 Anstrich336,00 €
Abkleben und Abdecken (pauschal)60,00 €
Material (Farbe, Abdeckfolie, Tape)85,00 €
Rechnungsbetrag985,00 €
Gemäß §19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.
Bankverbindung: IBAN DE12 3456 7890 1234 5678 90 · BIC: DEUTDEDB
Verwendungszweck: RE-2026-0018

§19-Hinweis automatisch

Quoto erkennt die Kleinunternehmer-Einstellung und fügt den Pflichthinweis auf jeder Rechnung automatisch ein.

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Was nicht auf die Rechnung darf

USt-Betrag ausweisen – auch nicht „0,00 € USt" oder „0%". Sobald ein USt-Betrag genannt wird, ist er ans Finanzamt abzuführen (§14c UStG).
Steuersatz nennen – kein „zzgl. 0% MwSt.". Das impliziert einen Steuerausweis.
Brutto und Netto separat ausweisen – ohne USt gibt es keinen Unterschied. Der Rechnungsbetrag ist gleichzeitig Netto und Brutto.

Grenze überschritten – was passiert?

Überschreitet dein Umsatz im laufenden Jahr die 100.000-€-Grenze, musst du ab genau der Rechnung, die diese Grenze überschreitet, Umsatzsteuer ausweisen – nicht erst ab dem nächsten Jahr.

E-Rechnungspflicht für Kleinunternehmer

E-Rechnungen empfangen: Pflicht seit 01.01.2025 – auch für Kleinunternehmer. ZUGFeRD-Rechnungen von Lieferanten müssen empfangen werden können.

E-Rechnungen ausstellen: Kleinunternehmer sind von der Ausstellungspflicht ausgenommen, solange sie unter der Umsatzgrenze bleiben.

→ Vollständiger Ratgeber zur E-Rechnungspflicht

Häufige Fragen

Muss ich als Kleinunternehmer Umsatzsteuer ausweisen?
Nein, und es ist auch nicht erlaubt. Wer es trotzdem tut, schuldet den ausgewiesenen Betrag dem Finanzamt (§14c UStG).
Kann mein Geschäftskunde keinen Vorsteuerabzug machen?
Richtig. Ohne ausgewiesene USt kann der B2B-Kunde keine Vorsteuer ziehen – bei Privatkunden spielt das keine Rolle.
Was passiert bei versehentlich ausgewiesener USt?
Eine Storno- und eine korrigierte Rechnung sind nötig. Die ursprünglich ausgewiesene USt ist ans Finanzamt abzuführen, außer bei rechtzeitiger Korrektur ohne Vorsteuerabzug beim Empfänger.
Kann ich freiwillig auf die Regelung verzichten?
Ja. Der Verzicht (§19 Abs. 2 UStG) bindet für 5 Jahre – sinnvoll bei vielen B2B-Kunden oder hohen Vorsteuerbeträgen.
Rechtsgrundlagen: §19 UStG · §14 UStG · §14c UStG · Jahressteuergesetz 2024
Stand: Mai 2026. Keine Rechts- oder Steuerberatung.